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Grundkonzept Helvetien 2012:                      PDF - Druckversion
 

Leben, Wohnen:

- die Gemeindeversammlungen organisieren gemeinsam die Aufteilung ihres Gebiets in Wohneinheiten von 300-500 Personen, und geben denselben die Verwaltung darüber ab.

Diese Wohneinheiten organisieren eine gemeinsame durch alle BewohnerInnen konsensierte Verwaltungsstruktur.

Minderheiten müssen mitgetragen werden, sollten aber von selbst auf die Idee kommen, mit gleichgesinnten, anderswo eine eigene Wohneinheit aufzubauen.

Jede Wohneinheit hat das Anrecht auf entsprechendes Bauland.(Nahrungsanbau, Werkstätten etc..)

Der Selbstversorgungsgrad jeder Einheit sollte nach 3 Jahren, 80% betragen.

Die restlichen 20% laufen über Tauschhandel (Produkte gegen Nahrung), mit anderen Wohn-/ Produktionseinheiten.

Energie:

Die lokale Energieversorgung sollte durch die Wohneinheiten, oder durch Verbände deren zu 100% aus nachhaltiger Produktion gewährleistet werden können.

Die Verwendung von fossilen Energieträgern wird innerhalb von 3 Jahren eingestellt.

Energie - intensive Produktionsstätten werden direkt mit Grosskraftwerken (z.B. Wasserwerke) gekoppelt, und auch da mit allen benötigten Menschen angesiedelt.

Geld, immobiler Besitz, wie das familiäre Erbrecht werden aufgehoben.

Der Lohn für einen guten Job, besteht aus besserer Wohninfrastruktur in den entsprechenden Produktionssiedlungen (Gemeinschaftsräume, Bars, Kino, Swimmingpool etc.)

Persönliche Wohnräume, Jobs etc. werden bei Wegzug, Tod etc., an die geeignetste Person abgegeben.

(Konsens Wohneinheit).

Grossgrund -, Villen - , Fabrik - etc.. - BesitzerInnen haben die Möglichkeit, die angewohnten immobilen Güter, selbst zu konzeptieren (2012-kompatibilisieren).

Nach 3 Jahren entscheidet die übergeordnete Verwaltung über eine Weiterführung des Konzepts.

Auf jeden Fall, haben sie das Anrecht auf lebenslangeversorgung im angestammten Gut.

Mobilität:

Der motorisierte Individualverkehr wird aufgehoben.

Velos und Anhänger sind überall durch die Gemeinde verfügbar zu machen.

Jede Wohneinheit, hat das Anrecht auf 1 Grosstransporter nach Wahl, und ist auch zuständig für dessen Versorgung.

Arbeitspätze sollten immer max. in Veloreichweite liegen.

Übergeordnete Verwaltungen:

- Gemeinde: max. 50 K Menschen

- Gebiet: max. 1 M Menschen

- Region: max. 20 M Menschen

- Kontinent

- Planet

werden in aufsteigender Reihenfolge, von der Wohneinheit begonnen, temporal delegiert und konsensiert.

Hauptarbeit der Verwaltungen:

- Entsorgung und Transformation der Altlasten

- Aufrechterhaltung Verkehrsnetze, Wasserversorgung, Rohstoffe etc., Projektvergabe, Ombudsstelle, etc.

- medizinische Versorgung, Lebensberatung etc..

- Organisation von Bildungs - und Werkstätten, - gekoppelt mit den entspr. Produktionsstätten

- Menschenrechtskontrolle, Tierrechte, Prüfung ökologischer Integritäten

Menschenrechte:

Jedes Mensch ist gleich, und darf soviel Sachen besitzen, wie es aus eigener Kraft horten oder mit sich tragen kann. (Veloänhänger, selbstgebautes eigen-/null-Energie-Fahrzeug etc.)

Jedes Mensch hat das Recht auf einen eigenen Wohnraum innerhalb seiner Wohneinheit bis max. 30m2.

(Grössere Räume gelten als Gemeinschaftsräume.)

Jedes Mensch hat das Recht, 1 Tag von irgendeiner selbstgewählten Wohneinheit angemessen versorgt zu werden.

(eine Notstandsklausel sollte in extremen Fällen konsensiert werden können).

Ansonsten gelten weiterhin die UN- Menschenrechte mit den Ergänzugen von Recht auf:

 - eine lebenswerte respektierte Lebensgrundlage, in einer frei wählbaren Gesellschaft oder Gemeinschaft, oder als Eremit.

- ein Wirtschaftssystem, das auf Austausch & bestmöglicher Verwertung von Überschüssen aufgebaut ist, in Solidarität mit der Mitwelt.

-  eine Weltweit gerechte Politik in Konsensus. (Gemeinschaft, regional, überregional, planetar)
Ein Projekt, wird erst umgesetzt, wenn alle direkt betroffenen, damit einverstanden sind..

- ein Verhalten gegenüber der Mitwelt, das keine anderen Lebewesen beeinträchtigt.

- Nachhaltigkeit, ist Bedingung.
Es gilt immer, mindestens die nächsten 7 Generationen mit zu berücksichtigen.

- freie Lebensgesinnung & volle Selbstbestimmung für alle.
Religionen, Politismen und Dogmen, sind freiwillig, & dürfen niemenschen aufgezwungen werden.

- alle Arbeit ist freiwillig !
Es darf niem
ensch zu Handlungen und Denkmustern gezwungen werden.
Die
volle Verantwortung für jede Handlung, trägt immer der/die handelnde selbst.

- Gesetze sind nur in dem Rahmen gültig, in dem der Konsensus diese beschlossen hat.

 

Andre CNR, 1998 / 2008