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Grundkonzept Helvetien
2012:
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Leben, Wohnen:
- die Gemeindeversammlungen organisieren gemeinsam die Aufteilung ihres
Gebiets in Wohneinheiten von 300-500 Personen, und geben
denselben die Verwaltung darüber ab.
Diese Wohneinheiten organisieren eine gemeinsame durch alle BewohnerInnen konsensierte Verwaltungsstruktur.
Minderheiten müssen mitgetragen werden, sollten aber von selbst
auf die Idee kommen, mit gleichgesinnten, anderswo eine eigene
Wohneinheit aufzubauen.
Jede Wohneinheit hat das Anrecht auf entsprechendes
Bauland.(Nahrungsanbau, Werkstätten etc..)
Der Selbstversorgungsgrad jeder Einheit sollte nach 3 Jahren, 80%
betragen.
Die restlichen 20% laufen über Tauschhandel (Produkte gegen
Nahrung), mit anderen Wohn-/ Produktionseinheiten.
Energie:
Die lokale Energieversorgung sollte durch die Wohneinheiten,
oder durch Verbände deren zu 100% aus nachhaltiger Produktion
gewährleistet werden können.
Die Verwendung von fossilen Energieträgern wird innerhalb von 3
Jahren eingestellt.
Energie - intensive Produktionsstätten werden direkt mit
Grosskraftwerken (z.B. Wasserwerke) gekoppelt, und auch da mit
allen benötigten Menschen angesiedelt.
Geld, immobiler Besitz, wie das familiäre Erbrecht werden
aufgehoben.
Der Lohn für einen guten Job, besteht aus besserer
Wohninfrastruktur in den entsprechenden Produktionssiedlungen
(Gemeinschaftsräume, Bars, Kino, Swimmingpool etc.)
Persönliche Wohnräume, Jobs etc. werden bei Wegzug, Tod etc., an
die geeignetste Person abgegeben.
(Konsens Wohneinheit).
Grossgrund -, Villen - , Fabrik - etc.. - BesitzerInnen haben
die Möglichkeit, die angewohnten immobilen Güter, selbst zu
konzeptieren (2012-kompatibilisieren).
Nach 3 Jahren entscheidet die übergeordnete Verwaltung über eine
Weiterführung des Konzepts.
Auf jeden Fall, haben sie das Anrecht auf lebenslangeversorgung im angestammten Gut.
Mobilität:
Der motorisierte Individualverkehr wird aufgehoben.
Velos und Anhänger sind überall durch die Gemeinde verfügbar zu
machen.
Jede Wohneinheit, hat das Anrecht auf 1 Grosstransporter nach
Wahl, und ist auch zuständig für dessen Versorgung.
Arbeitspätze sollten immer max. in Veloreichweite liegen.
Übergeordnete Verwaltungen:
- Gemeinde: max. 50 K Menschen
- Gebiet: max. 1 M Menschen
- Region: max. 20 M Menschen
- Kontinent
- Planet
werden in aufsteigender Reihenfolge, von der Wohneinheit
begonnen, temporal delegiert und konsensiert.
Hauptarbeit der Verwaltungen:
- Entsorgung und Transformation der Altlasten
- Aufrechterhaltung Verkehrsnetze, Wasserversorgung, Rohstoffe
etc., Projektvergabe, Ombudsstelle, etc.
- medizinische Versorgung, Lebensberatung etc..
- Organisation von Bildungs - und Werkstätten, - gekoppelt mit
den entspr. Produktionsstätten
- Menschenrechtskontrolle, Tierrechte, Prüfung ökologischer
Integritäten
Menschenrechte:
Jedes Mensch ist gleich, und darf soviel Sachen besitzen, wie es
aus eigener Kraft horten oder mit sich tragen kann. (Veloänhänger,
selbstgebautes eigen-/null-Energie-Fahrzeug etc.)
Jedes Mensch hat das Recht auf einen eigenen Wohnraum innerhalb
seiner Wohneinheit bis max. 30m2.
(Grössere Räume gelten als Gemeinschaftsräume.)
Jedes Mensch hat das Recht, 1 Tag von irgendeiner
selbstgewählten Wohneinheit angemessen versorgt zu werden.
(eine Notstandsklausel sollte in extremen Fällen konsensiert
werden können).
Ansonsten gelten weiterhin die UN- Menschenrechte mit den
Ergänzugen von Recht auf:
-
eine lebenswerte respektierte
Lebensgrundlage, in einer frei wählbaren Gesellschaft oder
Gemeinschaft, oder als Eremit.
- ein Wirtschaftssystem, das auf Austausch & bestmöglicher
Verwertung von Überschüssen aufgebaut ist, in Solidarität mit
der Mitwelt.
- eine Weltweit gerechte Politik in Konsensus. (Gemeinschaft,
regional, überregional, planetar)
Ein Projekt, wird erst umgesetzt, wenn alle direkt betroffenen,
damit einverstanden sind..
- ein Verhalten gegenüber der Mitwelt, das keine anderen
Lebewesen beeinträchtigt.
- Nachhaltigkeit, ist Bedingung.
Es gilt immer, mindestens die nächsten 7 Generationen mit zu
berücksichtigen.
- freie Lebensgesinnung & volle Selbstbestimmung für alle.
Religionen, Politismen und Dogmen, sind freiwillig, & dürfen
niemenschen aufgezwungen werden.
- alle Arbeit ist freiwillig !
Es darf niemensch zu Handlungen und Denkmustern gezwungen werden.
Die volle
Verantwortung für jede Handlung, trägt immer der/die
handelnde selbst.
- Gesetze sind nur in dem Rahmen gültig, in dem der Konsensus
diese beschlossen hat.
Andre CNR, 1998 / 2008
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